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Angeln in Finnland – Gesetze und Bestimmungen

Zum Angeln in Finnland ist theoretisch jeder berechtigt. Doch kommt auch das Land der tausend Seen dabei nicht ganz ohne Gesetze und Bestimmungen aus.
Im Land der grünen Wälder laden zahlreiche Seen zum Angeln ein. Das Angebot an Fried- und Raubfischen ist in Finnland einmalig und wenn der erste selbst gefangene Fisch auf dem Teller liegt, dann dürfte die Freude am Angeln bei fast jedem geweckt sein. Umgeben von der atemberaubenden Stille der Natur wird der Sport zu einem Erlebnis für die ganze Familie.

Angeln in Finnland ist teilweise ohne Angelgenehmigung möglich

Die sogenannten Jedermannsrechte besagen im allgemeinen, dass sich jeder frei in der Natur Finnlands bewegen darf um sich zu erholen. Die einzige Bedingung dabei ist, dass sie dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen werden darf.
Das „Stippruten- und Eisangeln“ zählt zu diesen Rechten. Dies bedeutet jedoch, dass es lediglich erlaubt ist ohne Wurfrolle und Wurmköder zu Angeln, wenn man nicht in Besitz eines Angelscheins ist. Ganz ohne Vorschriften geht es eben auch in Finnland nicht.

Gesetze und Bestimmungen

Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gebührenfrei angeln, für 18-64 jährige Angler besteht hingegen die Pflicht eine regionale Angelgenehmigung einzuholen, sowie eine staatliche Fischereiabgabe zu zahlen. Diese beiden Genehmigungen sind nicht übertragbar und müssen vor dem Angeln eingeholt werden. Der Nachweis über die Bezahlung ist während des Angelns immer mit sich zu führen und muss auf Verlangen bei den Fischereiaufsehern und Beamten vorgezeigt werden.

Die Fischereiabgabe beträgt für ein ganzes Jahr derzeit 22 Euro, Urlauber haben aber auch die Möglichkeit eine Lizenz für 7 Tage zum Preis von 7 Euro zu erwerben. Der Betrag muss im Voraus auf das Konto des finnischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums überwiesen werden.
Die Angelgenehmigung ist einfacher und schneller einzuholen, denn diese gibt es in örtlichen Angelsportgeschäften, Tankstellen und Dorfläden zu kaufen. Doch muss hier zwischen verschiedenen Genehmigungen unterschieden werden. Die Genehmigung für Spinnfischerei, welche zum Angeln mit Rute, sowie Spinner, beziehungsweise Blinker berechtigt. Sie ist immer nur innerhalb der Region Finnlands gültig für die sie ausgestellt wurde. Einzuholen ist die Angelerlaubnis bei Fischereibezirken, Gemeinden, Privatpersonen oder beim Zentralamt für Forstwirtschaft, jenachdem in wessen Besitz sich das Gewässer befindet.
Die zweite Angelerlaubnis ist die Genehmigung für sonstige Fischerei, sie gilt für andere Arten des Fischens als mit Rute und Spinner, sowie den Krebsfang. Diese wird  ebenfalls vom Eigentümer des Gewässers ausgestellt.

Wer das Angeln zunächst einmal nur ausprobieren möchte, der kann aber guten Gewissens auf den Papierkram verzichten, denn auch beim „Stipprutenangeln“ beißen häufig Hechte und Barsche an, welche sich sehr schmackhaft zubereiten lassen. Friedfische wie beispielsweise die Rotfeder oder Brasse beißen auch sehr gerne bei Brot als Köder an und sind ebenfalls mit einfachen Ruten ohne Rolle zu fangen.

Foto: Fotolia, 1132668, Oliver Seidel

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