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Sicher campen trotz Corona

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst viele Lebensbereiche – auch den Urlaub. Hotels setzen die wesentlichen Hygiene-Gebote um. Vorsichtsmaßnahmen sind ebenfalls auf dem Campingplatz erforderlich. Experten machen den Praxistest: Autoren des ADAC-Campingführers besuchen dazu einen Campingplatz in Bayern.

Und so ist die Lage: Spontanität ist 2020 leider nicht möglich. Die Reservierung oder Vorab-Buchung auf einem Campingplatz ist obligatorisch. Auskünfte über die Ausstattung, Angebote und Preise kann man vorab detailliert im Campingführer nachlesen.

Insgesamt 1.155 deutsche Campingplätze werden bewertet. Spezielle Auszeichnungen nach unterschiedlichen Schwerpunkten wie Sanitärausstattung, Platzgelände, Versorgung und Freizeitangebote erlauben Campingfreunden die Vorauswahl des am besten geeigneten Platzes.

Wer unabhängig von den Sanitäreinrichtungen und der Gastronomie sein möchte, der könne zur Reise ein Wohnmobil oder auf dem Campingplatz eine Unterkunft anmieten, berichtet der ADAC. Sowohl bei der Platz- als auch bei der Wohnmobilreservierung seien die Kapazitäten in Deutschland beschränkt, und die Nachfrage ist bereits groß.

Rabatte bei Standplätzen und Mietobjekten gibt es wie gewohnt dank der ADAC-Campcard. Günstige Pauschalpreise für Standplatz, Personen und Strom sind überwiegend in der Nebensaison verfügbar.

Das Hygiene-Konzept mit Verhaltensrichtlinien nach der aktuellen Fassung der Landes-Hygieneregelungen ist in aller Regel auf Einweisungstafeln erläutert. Ein- und Ausgang der Rezeption und der Sanitärbereiche sind meist getrennt und erkennbar markiert, die Mitarbeiter mit Mundschutz ausgestattet. Für die Camper gilt das Abstandsgebot und Mundschutzpflicht in geschlossenen Räumen. Desinfektionsmittel-Spender sind mindestens an den Zugängen zu Funktionsgebäuden und Sanitärbereichen vorhanden.

Sanitärgebäude sind, wenngleich noch mit Einschränkung, nutzbar, da sie regelmäßig komplett gereinigt und desinfiziert werden. Zudem muss der Sicherheitsabstand (mindestens 1,5 Meter) bei Sanitäreinrichtungen wie WC, Waschbecken und Duschen eingehalten werden.

Schwimmbäder, Gastronomie, Freizeit- und Wellness-Einrichtungen, Kulturangebote und Spielplätze stehen mit Hinweis auf den Sicherheitsabstand und einer eingeschränkten Nutzeranzahl zur Verfügung.

Fotocredits: ADAC
Quelle: GLP mid

(dpa)