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Coronavirus: Wenn die Reise ins Wasser fällt

Wer seine gebuchte Reise aus Furcht vor dem Coronavirus nicht antreten möchte, kann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Auch eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung hilft in einem solchen Fall nicht. Wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für die Zielregion ausgesprochen hat, kann oftmals umgebucht oder storniert werden.

Reiseversicherungen leisten grundsätzlich nicht, wenn eine Pandemie besteht. Dies gilt für Reiseversicherungspakete, Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen, bei denen "Schäden, Erkrankung oder Tod infolge von Pandemien" nicht versichert sind.

Steckt man sich im Heimatland mit dem Virus an, bevor man seine Reise antritt, ist dies ein versichertes Ereignis im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Diese leistet prinzipiell bei unerwarteten Gründen für den Reiserücktritt, wie etwa die Erkrankung am Coronavirus.

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Quelle: GLP wid

(dpa)