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Fluggastrechte durchsetzen: So geht’s komfortabel

Fluggastrechte durchsetzen: So geht’s komfortabel

Da hat man sich monatelang auf den wohlverdienten Urlaub gefreut, alles geplant, gebucht und dann das: Verspätung beim Flug in den Urlaub. Oder der Flug fällt sogar ganz aus. Was ist jetzt zu tun? Kann man einfach die nächste Maschine nehmen? Oder muss man lange Wartezeit in Kauf nehmen, auf dem langweiligen Flughafen rumsitzen und sich mit Merkur online spielen die Zeit vertreiben? In so einer Situation ist es gut, wenn man seine Rechte kennt.

Eine EU-Verordnung schafft Klarheit

Schon 2005 trat eine EU-Verordnung zur Stärkung der Fluggastrechte in Kraft. Welche Ansprüche Fluggäste bei Verspätungen und Flugausfällen haben ist in ihr detailliert aufgeführt. Die Regelung gilt für alle Flüge,

  • die innerhalb der EU starten
  • oder die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden und auch dort enden.

Wichtig zu wissen: Hat ein Passagier Anspruch auf eine Entschädigung, muss er diesen immer gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen, die den Flug durchgeführt hat. Also bei Pauschalreisen nicht beim Reiseanbieter. Auch bei Flügen, die sich zwei Fluggesellschaften teilen indem jede einen Teil der Strecke bedient, muss die tatsächlich ausführende Gesellschaft haften.

Die Höhe der Entschädigung steigt mit der Entfernung

Die Entschädigungsleistungen, die die Fluggesellschaft erbringen muss sind gestaffelt. Bei Verspätungen etwa hat der Passagier Anspruch auf Getränke und Speisen sowie ggf. auch ein Hotel, wenn die Verspätung

  • 2 Stunden bei einem Flug bis 1500 Kilometer,
  • 3 Stunden bei einem Flug bis 3500 Kilometer in der EU,
  • 4 Stunden bei einem Flug von mehr als 3500 Kilometern außerhalb der EU

überschreitet. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gilt zudem, dass bei verspäteter Ankunft am Zielort (bei oben genannten Zeiten und Entfernungen) Ausgleichzahlungen an die Fluggäste zu zahlen sind. Diese sind wie folgt festgelegt:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer,
  • 400 Euro bei Flügen bis 3500 Kilometer,
  • 600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer (Abflug oder Ankunft außerhalb der EU).

Mit professioneller Hilfe die Ansprüche durchsetzen

Der Regelkatalog für die Ansprüche an die Fluggesellschaft ist für viele Passagiere schwer zu durchschauen. Einige Fluggesellschaften sind außerdem recht zögerlich mit der Anerkennung der Ansprüche. Diesen Umstand haben inzwischen zahlreiche Dienstleiter als Marktlücke erkannt. Sie bieten ihre Hilfe an und verlangen dafür einen kleinen Anteil der Entschädigungszahlung. Stellvertretend für den Passagier machen sie die Fluggastrechte gegenüber der Airline geltend und übernehmen sämtlichen bürokratischen Aufwand bis die Zahlung der Fluggesellschaft eintrifft. Bekannte Anbieter sind beispielsweise Fairplane, EUClaim, Flightright und flug-verspaetet.de.

Bild: Thinkstock_146067850_iStock_Okirumi